Lexikon
Friedhof
Kirchhof; Gottesackerder umfriedete Bestattungsplatz für Tote, früher auch Fluchtraum der Gemeinde im Krieg, in dörflichen Siedlungen meist neben einer Kirche gelegen.
Als Gräberfelder mit größerem Umfang gibt es Friedhöfe seit dem 4. Jahrhundert n. Chr., jedoch bestand die Form der Erdbestattung neben der Feuerbestattung bereits in vielen vorchristlichen Kulturen. Im Mittelalter führten Bevölkerungszunahme, Vergrößerung der Städte und Maßnahmen gegen Seuchen zur Verlegung der Friedhöfe vor die Stadt. Seit der Spaltung der christlichen Kirche werden die Toten vielfach je nach der Konfessionszugehörigkeit auf protestantischen oder katholischen Friedhöfen beigesetzt; in neuerer Zeit werden zunehmend überkonfessionelle Friedhöfe geschaffen.
Ein Friedhof wird nach beerdigungstechnischen, sanitären und landschaftsgestalterischen bzw. städtebaulichen Gesichtspunkten angelegt. Allgemein angestrebt wird eine lärmgeschützte, der Andacht dienende garten- oder parkähnliche Landschaftsform mit einer Unterteilung in Quartiere (Reihen-, Erb- und Familiengrabstellen), mit Fahr- und Fußwegen und möglichst zweckmäßiger Lage der Friedhofsgebäude (Friedhofskapelle, Leichenhalle, Gärtnerei, Verwaltung; auf dem Urnenfriedhof: Krematorium, Kolumbarien).
Das Friedhofsrecht ist landes-, kommunal- und, sofern der Friedhof Eigentum einer Kirchengemeinde ist, auch kirchengemeinderechtlich sehr unterschiedlich geregelt. 1937 wurde eine reichseinheitliche Muster-Friedhofsordnung erlassen, die in einigen Bestandteilen heute noch gilt. – Soldatenfriedhöfe in ehemaligen Kriegsgebieten werden vom Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge, vom Österreichischen Schwarzen Kreuz, von der Commonwealth War Graves Commission, von der American Battle Monuments Commission betreut.
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