Zahlungsmittel ohne Annahmezwang, die neben den
gesetzl.gesetzlichen Zahlungsmitteln umlaufen. Geldsurrogate können Zahlungsverpflichtungen (
Wechsel)
u.und Zahlungsanweisungen (
Schecks) sein, gelegentlich auch Gebrauchsgegenstände (z.
B. Briefmarken).
0 Kommentare