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LEXIKON
Gemeinschuldner
Fallit
;
Gantschuldner
;
Kridar
frühere
Bez.
Bezeichnung
für den Schuldner, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist.
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LEXIKON
Konk
ụ
rs
[
der;
lat.
lateinisch
,
„
Zusammenlauf (der Gläubiger)
“
]
Falliment
;
Gant
;
Bank(e)rott
das Verfahren zur gleichmäßigen Befriedigung aller vermögens-
u.
und
schuldrechtl.
schuldrechtlichen
Konkursgläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten...
Krid
ạ
r
[
der
;
ital.
italienisch
]
Kridatar
in Österreich
Gemeinschuldner
....
Alle Ergebnisse (3)
Wörterbuch
Ge
|
m
ei
n
|
schuld
|
ner
〈
m.
5
〉
zahlungsunfähiger Schuldner, aus dessen Vermögen mittels Konkursverfahrens alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden...
Zw
ạ
ngs
|
ver
|
gleich
〈
m.
1
〉
vom Gemeinschuldner beantragter Vergleich zum Abwenden eines Konkurses, indem die Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten oder einen Zahlungsaufschub gewähren...
Alle Ergebnisse (2)
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