Lexikon
Gerichtsferien
gesetzlich festgelegte Zeit, in der bei Gerichten nur besonders dringende Fälle (Feriensachen, z. B. Strafsachen, Arrest und einstweilige Verfügungen, Wechsel-, Miet- und gewisse Bausachen) bearbeitet wurden. In Deutschland waren bis 1997 Gerichtsferien vom 15. 7. bis 15. 9. Der Ablauf prozessualer Fristen mit Ausnahme der Notfristen wurde durch die Gerichtsferien gehemmt. Heute gibt es keine ausdrücklichen Gerichtsferien mehr.
In Österreich sind Gerichtsferien vom 15. 7. bis 25. 8.; in der Schweiz beim Bundesgericht vom 15. 7. bis 15. 9.
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