Lexikon
Gerichtskosten
Gerichtsgebührenöffentliche Abgaben aus Anlass der Inanspruchnahme der Gerichte sowie Auslagen (einschließlich der Zeugen- und Sachverständigenkosten). Für Gebühren in Zivil-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen gilt das Gerichtskostengesetz vom 5. 5. 2004; ebenso in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, mit Besonderheiten auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
In
Österreich
sind die Gerichtskosten geregelt im Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz vom 27. 11. 1984, in der Schweiz
durch kantonale Vorschriften und für das Bundesgericht im Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege von 1943.Wissenschaft
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