Lexikon

Geschäftsführung

Handelsrecht
im Gesellschaftsrecht die Befugnis, im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern oder sonstigen Teilhabern das Unternehmen zu leiten. Die mit der Geschäftsführung betrauten Personen sind in der Regel auch berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Bei Vereinen, Aktiengesellschaften und Genossenschaften obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand, bei der GmbH dem oder den Geschäftsführer(n), bei Personalgesellschaften den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern.
Frau, Schmerzen
Wissenschaft

Ruhe im Ohr!

Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...

Sonnensystem, Kugel
Wissenschaft

Testfall Sonnensystem

Die Relativitätstheorie wird immer genauer geprüft. Nun haben Astronomen die Lichtablenkung bei Planeten und sogar Monden im Visier. von RÜDIGER VAAS Lichtstrahlen werden von der Schwerkraft abgelenkt, wie Albert Einstein im Rahmen seiner Allgemeinen Relativitätstheorie 1915 voraussagte – das gehört zu den größten Entdeckungen...

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