Lexikon
Geschäftsgeheimnis
BetriebsgeheimnisTatsachen, die im Interesse eines Geschäfts oder Betriebs geheim zu halten sind. Der Verrat solcher Geheimnisse durch einen Arbeitnehmer zum Zweck des Wettbewerbs oder aus Eigennutz oder in Schädigungsabsicht ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. – Ebenso in
Österreich
durch das Gesetz von 1923 gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 11–13). – Entsprechend auch in der Schweiz
durch Art. 162 sowie Art. 273 StGB geregelt.Wissenschaft
Zupacken mit Spinnenkräften
Ein neuer Typ von künstlichen Muskeln öffnet den Weg zu Robotern mit menschenähnlichen motorischen Fähigkeiten. Für die Entwicklung standen unter anderem Spinnenbeine Pate. von REINHARD BREUER Spinnen lassen viele Menschen gruseln. Das liegt nicht zuletzt an ihren langen haarigen Beinen. Doch wenn Roboterforscher auf die...
Wissenschaft
Warum Kinder sich wie im Himmel fühlen sollen
Das Himmelszelt erstreckt sich über unseren Köpfen. Die scheinbar unzähligen Lichtpunkte funkeln wie präzise gestochene Löcher im samtigen Firmament. Wir suchen uns einen davon aus und zoomen an ihn heran: Das kleine Licht rast auf uns zu und wird plötzlich zu einem riesigen Feuerball, einer brodelnden Plasmakugel, die ihre...
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