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LEXIKON

Gesetz

im Recht allg.allgemein die einzelne Rechtsvorschrift oder die systemat.systematische Zusammenfassung mehrerer Rechtssätze; legt im Unterschied zum konkreten u.und auf Einzelfälle bezogenen Einzelrechtsakt generell für einen abstrakt formulierten Tatbestand eine bestimmte Rechtsfolge fest bzw. stellt ein Gebot oder Verbot auf.
  1. Einleitung
  2. Vom Gesetz zur Kodifizierung
  3. Wann ein Gesetz ein Gesetz ist
  4. Gesetzgebung in Deutschland
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