Gesetz
im Recht allg.allgemein die einzelne Rechtsvorschrift oder die systemat.systematische Zusammenfassung mehrerer Rechtssätze; legt im Unterschied zum konkreten u.und auf Einzelfälle bezogenen Einzelrechtsakt generell für einen abstrakt formulierten Tatbestand eine bestimmte Rechtsfolge fest bzw. stellt ein Gebot oder Verbot auf.









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