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LEXIKON

Gestụ̈t

eine Pferdezuchtstätte; staatl.staatliche Einrichtungen sind die Hauptgestüte mit eigenen Stuten u.und Hengsten (Hauptbeschälern); Letztere stehen außerhalb der Deckzeit in Landgestüten. Die Hengste der Landgestüte werden als Landbeschäler bezeichnet. Während der Deckzeit stehen diese Hengste den Züchtern im Land zur Verfügung. Jedes Land in Deutschland hat seine eigene Gestütsverwaltung. Sämtliche Zuchthengste müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Leistungsprüfung ablegen. Die in staatlichen u.und privaten Gestüten gezogenen Pferde erhalten den Gestütbrand (Brandzeichen), die von Zuchtgenossenschaften den Kontroll- oder Stutbuchbrand.
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