Lexikon
Gesundheitsreformen
Paket von Reformgesetzen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung; trat stufenweise in Kraft: 1989 Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V, Einführung der Festbetragsregelung für Medikamente; 1993 Gesundheitsstrukturgesetz mit Einführung der Budgetierung von Ausgaben für Arznei- und Heilmittel sowie des Risikostrukturausgleichs; 1997 Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Leistungen; Gesundheitsreform 2000 Neuregelung des Risikostrukturausgleichs; 2001 Einführung des Krankenkassenwahlrechts; Gesundheitsreform 2003 (als Teil der Agenda 2010) neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen; Streichung von Sterbegeld, Einführung einer Praxisgebühr für den Besuch beim Arzt oder Zahnarzt, Senkung der Beitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen, im Gegenzug Zusatzbeitrag des Versicherten zur Krankenversicherung von 0,9%, der den bisher hälftigen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung herabsetzt; Gesundheitsreform 2007/2009: Gesundheitsfonds, Versicherungspflicht für alle, Versicherung von Kindern aus Steuermitteln, Erweiterung des Basistarifs bei privaten Krankenversicherungen, Mitnahme von Altersrückstellungen bei Wechsel der privaten Krankenversicherung; 2011 Erhöhung des Beitragssatzes auf 15,5%, wovon der Arbeitnehmer 8,2% trägt.
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