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Getrenntleben

im Ehescheidungsrecht (Ehescheidung) Grundlage der Zerrüttungsvermutung. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Haben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt gelebt, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedarf.

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