Lexikon
Gewissensfreiheit
das Recht, ohne Behinderung dem persönlichen Gewissen entsprechend zu handeln. Die Gewissensfreiheit ist garantiert in Art. 9 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, in Deutschland vor allem in Art. 4 GG. Gewissensfreiheit ist nicht trennbar vom verantwortlichen freien Tun, von dem die Rechtsordnung ausgeht und an das vor allem das Strafrecht seine Schuldfeststellung knüpft.
In
Österreich
im Art. 14 des Staatsgrundgesetzes von 1867 geregelt. – Auch in der Schweiz
besteht gemäß Art. 15 der Bundesverfassung seit langer Zeit Gewissensfreiheit.Wissenschaft
Moore fürs Klima
Intakte Moore binden Kohlendioxid – und sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. von KLAUS JACOB Das Moor war über viele Jahrhunderte der Inbegriff für Abgeschiedenheit, Angst und Armut. Dort lauerte das Böse. Nur die ärmsten Menschen siedelten, wo nachts Irrlichter herumgeisterten und uralte Leichen ans Licht kamen. Wo...
Wissenschaft
Rheuma in jungen Jahren
Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...
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