Lexikon
Gläubiger
derjenige, der kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung des Schuldners fordern kann (§ 241 BGB). –
Österreich:
§ 813 ABGB. – Auch das schweizerische
Zivilrecht verwendet den Begriff Gläubiger.Wissenschaft
Datenschutz mit Quantenschlüssel
Quantenkryptographie soll die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten. Nachdem China vorgelegt hat, treiben nun Deutschland und die Europäische Union die Entwicklung der Quantentelekommunikation voran. von DIRK EIDEMÜLLER Immer öfter finden schwere Hackerangriffe statt. Behörden, Unternehmen, Krankenhäuser und große...
Wissenschaft
Wie die Zwerge vorwärtskommen
Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?
Tierische Ärzte
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Faktorfischen
Kampf den Kopfschmerzen
Rückkehr zum Mond