Lexikon

Gläubigerverzug

Annahmeverzug
die Nichtannahme der vom Schuldner ordnungsgemäß angebotenen Leistung durch den Gläubiger. Durch den Gläubigerverzug mindert sich die Haftung und erlischt die etwaige Zinspflicht des Schuldners (§§ 293304, 383 f. BGB). Ähnlich in Österreich nach § 1419 ABGB und in der Schweiz nach Art. 9195 OR.
Erde, Mars
Wissenschaft

Apollo-Projekt zum Mars

NASA und ESA wollen bald die ersten Bodenproben vom Mars zur Erde bringen. Das Projekt mit mehreren automatischen Sonden ist eines der ambitioniertesten Unternehmen der Raumfahrt überhaupt. von THORSTEN DAMBECK Der erste Meteorit Ägyptens war ein Sonderling. Augenzeugen berichteten, wie der Stein aus dem All eine weiße Rauchspur...

Varusschlacht, Archäologie
Wissenschaft

Mythos Varusschlacht

Wie kaum ein anderes historisches Ereignis hat die Varusschlacht den deutschen Nationalismus beflügelt. Und selten wurde in den letzten 500 Jahren ein historischer Ort so sehnsüchtig gesucht wie dieses legendäre Schlachtfeld. Am Ende hat ein metallurgischer Fingerabdruck Gewissheit gebracht. von ALEXANDRA BLOCH-PFISTER Die...

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