Lexikon
Gliedstaaten
die Teilstaaten eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates. Im Staatenbund bleiben die Gliedstaaten selbständige Staaten und Völkerrechtssubjekte. Der Bundesstaat ist eine Staatenverbindung der Gliedstaaten in der Form, dass durch den Zusammenschluss ein neues Staatswesen entsteht. Die Gliedstaaten verlieren ihre Staatlichkeit nicht, jedoch sind sie keine Völkerrechtssubjekte mehr. Die Staatsgewalt ist zwischen Bundesstaat und Gliedstaaten aufgeteilt (z. B. in der Gesetzgebung und Verwaltung).
Wissenschaft
Haus unter Strom
Solarzellen an Hausfassaden könnten den gesamten täglich benötigten elektrischen Strom erzeugen. Neue Techniken helfen, das zu verwirklichen – und sie ermöglichen eine attraktive architektonische Gestaltung. von HARTMUT NETZ Seit der Jungsteinzeit vor über 10.000 Jahren, als die Menschen die ersten festen Bauten errichteten, ist...
Wissenschaft
Apollo-Projekt zum Mars
NASA und ESA wollen bald die ersten Bodenproben vom Mars zur Erde bringen. Das Projekt mit mehreren automatischen Sonden ist eines der ambitioniertesten Unternehmen der Raumfahrt überhaupt. von THORSTEN DAMBECK Der erste Meteorit Ägyptens war ein Sonderling. Augenzeugen berichteten, wie der Stein aus dem All eine weiße Rauchspur...
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«
Ruhe im Ohr!
Eine Arche im ewigen Eis
Vom Nutzen der Roten Königin
Die Krux mit den Studien
Die sanften Riesen kehren zurück