Glücksspiele
Spiele, bei denen nur das Glück bzw. der Zufall entscheiden. Dazu gehören vor allem viele Würfelspiele, Lotteriespiele, Automatenspiele, Kartenspiele. Besonders bekannt ist das Roulette. Wer ohne behördl.behördliche Erlaubnis (Gesetz über die Zulassung öffentl.öffentlicher Spielbanken von 1933/34, §§ 33 d-i GewO) öffentl.öffentliche G.Glücksspiele veranstaltet, Einrichtungen hierzu bereitstellt oder an Glücksspielen teilnimmt, ist strafbar nach §§ 284 ff. StGB. - In Österreich wird das Glücksspiel durch das Glücksspielgesetz von 1962 geregelt; das StGB (§ 168) ahndet mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe die Veranstaltung von Glücksspielen; die bloße (nicht gewerbsmäßige) Beteiligung an Glücksspielen ist straffrei.









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