Lexikon
Güter
bewegliche und unbewegliche materielle sowie immaterielle Mittel, die direkt (Konsumgüter) oder indirekt (Produktivgüter) der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen. Geht die ohne Kosten verfügbare Menge von Gütern über den faktischen Bedarf hinaus, handelt es sich um freie Güter (z. B. Luft). Gegenstand des Wirtschaftens sind jene Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen knapp sind (wirtschaftliche Güter). Wirtschaftliche Güter lassen sich unterscheiden: nach ihrer Verbrauchsnähe in Güter höherer Ordnung (Produktionsfaktoren) und Güter niederer Ordnung (Konsumgüter); nach der Lebensdauer in Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter (dauerhafte Güter; Gebäude, Maschinen u. a.); nach ihrer Verwendung in komplementäre Güter, die sich ergänzen (z. B. Pfeife und Tabak), und substitutive Güter, die durch einander ersetzbar sind (z. B. Wein und Sekt). Homogene Güter sind solche, die völlig gleichartig erscheinen; von heterogenen Gütern spricht man, wenn sich Güter so voneinander unterscheiden, dass dadurch die Entscheidungen der Nachfrager beeinflusst werden.
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