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LEXIKON

häusliche Gewalt

Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt leben; i. e. S.im engeren Sinne Gewaltanwendung in Ehe- u.und Partnerbeziehungen u.und in der Familie gegen Kinder u.und alte Menschen; umfasst physische Angriffe, psych.psychische Gewalt, Entzug von Nahrung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung u.und sexuellen Missbrauch; nahezu alle strafrechtlich sanktioniert (insbes.insbesondere durch §§ 174 ff. StGB), ferner zivilrechtlich sanktioniert durch das 2002 in Kraft getretene Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz), das dem Opfer ermöglicht, gegen den Täter gerichtl.gerichtliche Anordnungen zu treffen: dass dieser die gemeinsame Wohnung verlassen muss u.und sie nicht mehr betreten darf, das Umfeld des Opfers meiden muss u.und keine Verbindung zum Opfer aufnehmen darf.
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