Lexikon

Harmnium

[
das; griechisch, lateinisch
]
ein Tasteninstrument mit durchschlagenden Zungen, um 1790 erfunden (Name seit 1840). Es besteht 1. aus der Klaviatur (selten zwei Manuale) und den Registerzügen für verschiedene Klangfarben, 2. aus den durch zwei Tretschemel betätigten Bälgen mit Windkanal und Windlade, 3. aus dem Stimmstock mit Zungen und Kanzellen. Zur Eigenart des Harmoniums gehört die Aufteilung der „Spiele“ (durchlaufende Zungenreihen gleicher Klangfarbe) in zwei Register: das eine für die Bass-, das andere für die Diskantseite der Klaviatur. Wie die Orgel hat auch das Harmonium einen Tremolanten zur Erzeugung eines Vibratos. Tonumfang und Registerzahl sind sehr unterschiedlich. Versuche, das Harmonium als Konzertinstrument einzuführen, blieben ohne dauernden Erfolg. Seine Rolle als Hausinstrument hat es an das Akkordeon und die Elektrophone abgetreten; nur im kirchlichen Bereich ist es als Orgelersatz geblieben.
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