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LEXIKON

Haushaltsplan

Etat; Budget
die Gegenüberstellung der voraussichtl.voraussichtlichen Einnahmen u.und Ausgaben der öffentlich-rechtl.öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Staat, Länder, Gemeinden) für ein oder zwei Haushaltsjahre (Haushaltsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember). Der H.Haushaltsplan (Solletat) ist der Voranschlag für die kommende Finanzperiode; die Haushaltsrechnung (Istetat) enthält die tatsächlich entstandenen Einnahmen u.und Ausgaben. Der H.Haushaltsplan ist in Einzelpläne (für die einzelnen Ministerien) gegliedert, die Einzelpläne in Kapitel u.und diese wieder in Titel, die die Beträge für die einzelnen Einnahmen u.und Ausgaben ausweisen. Werden nach Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament noch zusätzl.zusätzliche Mittel benötigt, so ist ein Nachtragshaushaltsplan erforderlich.
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