Höchstgeschwindigkeit
die für Deutschland in der StVO festgelegte Geschwindigkeitsgrenze, die Kraftfahrzeuge nicht überschreiten dürfen. Die H.Höchstgeschwindigkeit kann durch Verkehrszeichen (Vorschriftzeichen) gekennzeichnet sein; generelle Beschränkungen der H.Höchstgeschwindigkeit gelten innerhalb geschlossener Ortschaften (50 km/h), außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw bis 7,5 t u.und Omnibusse 80 km/h, seit 1972 für alle Pkw u.und andere Kraftfahrzeuge bis 2,8 t 100 km/h, jedoch nicht auf Autobahnen u.und vierspurigen Bundesstraßen. Als Autobahn-Richtgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge bis zu 2,8 t ist ein Tempo von nicht mehr als 130 km/h empfohlen.









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