Total votes: 0
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken
LEXIKON

hoheitliche Staatstätigkeit

die vom Staat zur unmittelbaren Verwirklichung seiner Staatsaufgaben ausgeübte Tätigkeit; sie wird je nach Vorliegen von Zwangs- oder Fürsorgecharakter in obrigkeitliche u. pflegende Staatstätigkeit unterteilt. Im Gegensatz zur hoheitlichen Staatstätigkeit steht die fiskalische Staatstätigkeit. Die Grenzen dieser Bereiche sind im modernen Rechts- u. Sozialstaat fließend. Zu den Bereichen hoheitlicher Staatstätigkeit gehören insbes. die auswärtigen Angelegenheiten, ferner Rechtspflege, Gestaltung der Staatsverfassung u. Staatsverwaltung, Ordnung des staatl. Personalwesens, Aufgaben im Bereich der öffentl. Sicherheit u. der Polizei, Regelung u. Verwaltung der öffentlichen Abgaben (Steuern u. Zölle).
Total votes: 0
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken

Post new comment


0 Kommentare

Filtered HTML

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.