Lexikon

Hoheitsgewässer

der Küste vorgelagerte Meeresgebiete, die zum Gebiet eines Küstenstaates gerechnet werden. Deutschland beansprucht seit dem 1. 1. 1995 als Hoheitsgewässer eine Zwölf-Seemeilen-Zone (früher drei Seemeilen). In internationalen Seerechtskonferenzen soll eine Einigung über unterschiedliche Ansprüche (Drei-, Zwölf- oder Zweihundert-Seemeilenzone) erzielt werden. Dies ist von Bedeutung für Schifffahrt (Durchfahrtsrechte), Fischerei, Rohstoffnutzung, Forschung, Meeres- und Umweltschutz. Küstenmeer.
Feuer, Wald, Brand
Wissenschaft

Die Ozeane heizen dem Klima ein

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Skyline, Hochhäuser, Dubai
Wissenschaft

Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln

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