Lexikon
Hoheitsgewässer
der Küste vorgelagerte Meeresgebiete, die zum Gebiet eines Küstenstaates gerechnet werden. Deutschland beansprucht seit dem 1. 1. 1995 als Hoheitsgewässer eine Zwölf-Seemeilen-Zone (früher drei Seemeilen). In internationalen Seerechtskonferenzen soll eine Einigung über unterschiedliche Ansprüche (Drei-, Zwölf- oder Zweihundert-Seemeilenzone) erzielt werden. Dies ist von Bedeutung für Schifffahrt (Durchfahrtsrechte), Fischerei, Rohstoffnutzung, Forschung, Meeres- und Umweltschutz. Küstenmeer.
Wissenschaft
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Wissenschaft
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So manches neue Lebensmittel ist nachhaltiger oder gesünder als das, was wir normalerweise essen. Aber das Ungewohnte schreckt viele Menschen ab. Ein Plädoyer für mehr Erlebnishunger. von RAINER KURLEMANN Europas Kochbücher enthalten keine Rezepte für die neuen Zutaten, die demnächst ins Supermarktregal kommen. Ein kleiner...
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