Lexikon

Immunitạ̈t

Kirchenrecht
die früher insbesondere von der katholischen Kirche beanspruchte Befreiung kirchlicher Personen, Orte und Güter von öffentlichen Diensten, Leistungen und Lasten, die mit dem geistlichen Stand unvereinbar sind; in Deutschland heute noch anerkannt als persönliche Immunität der Geistlichen beider Konfessionen von Wehrdienst, öffentlichen Ämtern, Schöffen- und Geschworenendienst und von Vormundschaft.
Prof._Dr._Michael_Tsokos_(r.)_und_Jan_Josef_Liefers_während_den_Dreharbeiten_zu_'Obduktion_-_Echte_Fälle_mit_Tsokos_und_Liefers'_+++_Die_Verwendung_des_sendungsbezogenen_Materials_ist_nur_mit_dem_Hinweis_und_Verlinkung_auf_TVNOW_gestattet._+++
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