Lexikon
Inhaberschuldverschreibung
eine Urkunde, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht. Der Inhaber der Urkunde kann von dem Aussteller die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, er ist zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit; er kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, die die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.
Wissenschaft
Klimaneutral mit Zecken
Zecken sind nicht sehr beliebt. Sie trinken unser Blut, können dabei Krankheiten übertragen, und wenn man sie entfernen will, weiß man immer nicht, in welche Richtung man die Pinzette drehen muss. Und hätte man auf die Zecke vorher noch draufspucken oder Nagellackentferner auftragen sollen? Oder doch lieber Öl? Und wenn ja,...
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...
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