Lexikon

Initiatve

Verfassungsrecht
die Befugnis, Gesetzesvorlagen einzubringen (Gesetzesinitiative). Sie steht z. B. nach Art. 76 GG der Bundesregierung, dem Bundesrat und den Mitgliedern des Bundestags zu; nach anderen Verfassungen hat ferner das Staatsoberhaupt die Gesetzesinitiative.
In
Österreich
beruft Art. 41 des Bundesverfassungsgesetzes zur Gesetzesinitiative die Abgeordneten des Nationalrats, die Bundesregierung, den Bundesrat und das Bundesvolk (Volksbegehren).
Am weitesten verbreitet ist die Volksinitiative in der
Schweiz
: auf Bundesebene zwar nur als Verfassungsinitiative, die von mindestens 100 000 stimmberechtigten Schweizer Bürgern ergriffen werden muss, in sämtlichen 26 Kantonen jedoch auch als Gesetzesinitiative. Nur für einfache Bundesgesetze gibt es also in der Schweiz keine Volksinitiative.
Manche Babys müssen direkt nach der Geburt auf eine pädiatrische Intensivstation verlegt werden.
Wissenschaft

Geboren, um zu leben

Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...

Weltraum, Kollision, Welt
Wissenschaft

Kosmische Kollision

Die Zukunft der Milchstraße ist turbulent: Erst kommt es zum Crash mit der Andromeda-Galaxie, dann fusionieren beide Sterneninseln. von RÜDIGER VAAS Seit dem Urknall vor 13,8 Milliarden Jahren dehnt sich der Weltraum aus, und die Galaxienhaufen entfernen sich voneinander. Doch im kleineren kosmischen Maßstab, in der Größenordnung...

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