Inkạssoindossamẹnt
ein Indossament mit dem Vermerk: „Wert zur Einziehung“, „zum Inkasso“, „in Prokura“; ein Vollmachtsindossament, das den Indossatar mit Urkundenübergabe zur selbständigen Wahrnehmung aller Rechte aus dem Orderpapier (z. B. Wechsel) im Namen des Indossanten berechtigt.







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