innere Verwaltung
der Teil der öffentl. Verwaltung, dessen oberste Behörde der Minister des Innern ist. Vom früher umfassenden Aufgabenbereich (alle Angelegenheiten mit Ausnahme der Ressorts Auswärtiges, Krieg, Justiz, Finanzen) haben sich heute Sonderbereiche abgespalten.









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