Ịtio in pạrtes
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Itionsrechtlat., „Auseinandergehen in Gruppen“
]im dt. Reichstag eine 1648-1806 bestehende Bestimmung, wonach über Reichsvorlagen, die Religionssachen betrafen, nach Konfessionen getrennt abgestimmt werden musste (Corpus catholicorum u. Corpus evangelicorum).









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