Lexikon

Jagdberechtigung

Jagdausübungsberechtigung
Berechtigung zur Ausübung der Jagd; in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitz-Fläche (Jagd) gebunden. Jagdberechtigt ist nur der Eigentümer oder Pächter von (je nach Länderregelung) mehr als 75 ha, 115 ha oder 150 ha zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk). Besitzer kleinerer Flächen können sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen (Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagd; sie muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 150 ha, in Österreich mindestens 115 ha zusammenhängender Fläche umfassen, im Land Salzburg mindestens 300 ha).
Vogelschädel
Wissenschaft

Neue Einblicke in die Evolution des Vogelhirns

Ein rund 80 Millionen alter fossiler Schädel einer neu entdeckten Vogelart ermöglicht Rückschlüsse darauf, wie sich das komplexe Gehirn heutiger Vögel entwickelt hat. Das Fossil wurde 2016 in Brasilien gefunden und bildet eine Brücke zwischen dem Urvogel Archaeopteryx und modernen Vögeln. 3D-Rekonstruktionen zeigen, dass der...

Wissenschaft

3D-Laserdruck mit Algen-Tinte

Winzlinge mit großem Potenzial für die Technik: Forschende haben aus mikroskopischen Algen „Tinte“ für den 3D-Laserdruck hergestellt und damit komplexe Mikrostrukturen gefertigt. Dabei konnten sie die natürliche Reaktionsfähigkeit der Algen-Substanzen auf Licht nutzen. Tests bestätigten, dass die 3D-Gebilde aus dem...

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