Lexikon

Jugendhilfeausschuss

organisatorischer Teil des Jugendamtes. Ihm gehören u. a. Mitglieder der Vertretungskörperschaften von Gemeinden u. Landkreisen, Vertreter der Verwaltung, der Richterschaft, der Kirchen u. der freien Vereinigungen der Jugendhilfe an. Der J. entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der öffentl. Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes. Darüber hinaus können dort die Maßnahmen von behördl. u. freien Trägern der Jugendhilfe abgestimmt werden. Bundesgesetzl. Regelung in § 71 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Daneben gibt es einzelne Bestimmungen des jeweiligen Landesrechts.
Wissenschaft

Tierische Ärzte

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Wärmepumpen, Industrie
Wissenschaft

Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen

Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...

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