Lexikon
Jugendliche
im Strafrecht Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Jugendgerichtsgesetz). Wer zur Zeit der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre ist, kann als jugendlicher Heranwachsender bei strafrechtlichen Verfehlungen ebenfalls nach dem Jugendgerichtsgesetz beurteilt werden, wenn er in seiner geistigen oder sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder die Tat als Jugendverfehlung einzustufen ist (Jugendstrafrecht).
Wissenschaft
Schritt für Schritt zum Mond
Das Artemis-Programm zum Erdtrabanten kommt voran – jedoch langsamer als geplant. Wann forschen wieder Menschen auf dem Mond? von RÜDIGER VAAS Der Countdown zur Rückkehr des Menschen zum Mond hat begonnen – mehr als ein halbes Jahrhundert nach der kosmischen Pionierleistung. Die hochfliegenden Pläne der US-amerikanischen...
Wissenschaft
Signale aus der Tiefe
Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...
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