Kapitạlverkehrsteuer
eine Glied- bzw. Ergänzungssteuer zur Umsatzsteuer, die nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz in der Fassung vom 17. 11. 1972 in folgenden Formen erhoben wurde: 1. Gesellschaftssteuer (bis Ende 1991) auf den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an inländ.inländischen Kapitalgesellschaften. 2. Börsenumsatzsteuer (bis Ende 1990) auf Anschaffungsgeschäfte von Wertpapieren.









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