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LEXIKON

Kardinl

[lat.lateinisch, wichtig, vorzüglich]
höchster kath.katholischer Würdenträger nach dem Papst u.und dessen Ratgeber u.und Mitarbeiter in der Kirchenleitung. Die Kardinäle stehen entweder einer Diözese vor oder arbeiten an der römischen Kurie (Kurienkardinal). Ihre Ernennung (Kreierung) durch den Papst setzt wenigstens die Priesterweihe voraus; nach neuer Praxis sollen alle Kardinäle die Bischofsweihe empfangen haben. Das Kardinalskollegium wird in drei Rangklassen geteilt: Kardinalbischöfe, Kardinalpriester, Kardinaldiakone. Die Kardinäle haben das ausschließl.ausschließliche Recht, den Papst zu wählen (nur bis zum 80. Lebensjahr). Insignien: rotes Birett (früher Kardinalshut) u.und purpurrote Kleidung. Offizielle Anrede: Eminenz.
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