Lexikon
Kassatiọn
Strafrecht
Aufhebung einer rechtskräftigen, aber unrichtigen Gerichtsentscheidung durch ein höheres Gericht (Kassationsgericht, Kassationshof), ohne dass dieses, wie z. B. bei der Revision, in der Sache selbst entscheiden kann. Die Kassation ist in Frankreich, Italien, Belgien und Österreich möglich, in Deutschland (erstmals wieder seit 1877) im Gebiet der DDR. – In
Österreich
entscheidet der Oberste Gerichtshof über alle nach der StPO zulässigen Nichtigkeitsbeschwerden. – In der Schweiz
bestehen in vier Kantonen selbständige Kassationsgerichte für Zivilsachen.Wissenschaft
Ruhe im Ohr!
Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...
Wissenschaft
Lebenszeichen von der Venus?
Eine rätselhafte Entdeckung in der Atmosphäre unseres höllischen Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Die Idee, die der britische Atmosphärenforscher und Ökologe James Lovelock bereits in den 1960er-Jahren formuliert hat, klingt einfach: Wenn ein Molekül in einer Atmosphäre hauptsächlich von Organismen gebildet wird und die Beiträge...
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