Lexikon

Katharna II.

Katharina die Große
Katharina II. (Kaiserin von Russland)
Katharina II. (Kaiserin von Russland)
eigentlich Sophie Friederike Auguste, Kaiserin von Russland 17621796, * 2. 5. 1729 Stettin,  17. 11. 1796 Zarskoje Selo; Tochter des Fürsten Christian August von Anhalt-Zerbst-Dornburg. Katharinas Regierung leitete den Aufstieg Russlands zur europäischen Großmacht ein.
Nach unglücklicher Ehe stürzte Katharina mit Hilfe von Gardeoffizieren ihren Gatten Peter III. und ließ sich 1762 zur Kaiserin ausrufen. Sie regierte unter Einfluss ihrer leitenden Minister, von denen manche ihre Liebhaber waren. Den Ideen des aufgeklärten Absolutismus
Katharina II. über die Herrschaft
Katharina II. über die Herrschaft
Das Bild der von 1762 bis 1796 Russland regierenden Zarin Katharina II. ist zwiespältig. Einerseits fördert sie vordergründig die Aufklärung in ihrem Reich und verbreitet die Schriften des "Zeitalters der Vernunft". Andererseits zeigt sie sich in ihrer Herrschaftspraxis als autokratische Persönlichkeit. In einer Instruktion an die gesetzgebende Kommission 1767 rechtfertigte sie ihre absolute Stellung im Staat als einzige Möglichkeit, Russland zu regieren und verteidigt die Monarchie per se als die einzig Glück bringende Organisationsform:

"Die Länder des russischen Reiches erstrecken sich auf der Erdhalbkugel bis 32 Grad in der Breite und 165 Grad in die Länge. Der Beherrscher desselben ist unumschränkt (Autokrator): denn keine andere als eine nur in dessen Person vereinte Macht kann auf eine der Weitläufigkeit eines so großen Reichs gemäße Weise wirken. Ein weitläufiges Reich setzt eine unumschränkte Gewalt in derjenigen Person voraus, die solches regiert. Die Geschwindigkeit in der Entscheidung der Sachen, die aus fernen Orten einlaufen, muss die Langsamkeit ersetzen, die aus dieser weiten Entfernung entsteht. Jede andere Regierungsform würde für Russland nicht nur schädlich sein, sondern zuletzt die Ursache seiner gänzlichen Zerstörung werden.
Eine andere Ursache ist diese, weil es besser ist, den Gesetzen unter einem Herrn zu gehorchen, als sich nach dem Willen vieler zu bequemen.
Was ist aber der Endzweck einer unumschränkten Regierung? Nicht, die Menschen ihrer natürlichen Freiheit zu berauben, sondern ihre Handlungen zur Erlangung der höchsten Glückseligkeit anzuleiten. Folglich ist eine Regierungsform, die mehr als andere die natürliche Freiheit einschränkt, diejenige, die den Absichten, die man bei vernünftigen Geschöpfen voraussetzt, am besten entspricht, und dem Zwecke, auf den man bei Einrichtung bürgerlicher Gesellschaften von jeher gesehen, am gemäßesten.
Das Augenmerk und der Endzweck unumschränkter Regierung ist der Ruhm der Bürger, des Staates und des Beherrschers. Aus diesem Ruhm aber quillt bei einem Volke, das unter einer monarchischen Regierung steht, der Geist der Freiheit, welcher sich in solchen Staaten in eben so große Taten ergießen und das Glück der Untertanen in eben dem Maße befördern kann wie die Freiheit selbst. Die mittleren, untergeordneten und von oben abhängigen Mächte machen das Wesen der Regierung aus. Ich habe gesagt: die mittleren, untergeordneten und von den oberen abhängigen Mächte. In der Tat ist aber der Beherrscher die Quelle aller Reichs- und bürgerlichen Macht."
entsprangen die Reform des Senats und der Gouvernementsverwaltung, die Säkularisierung der Kirchengüter sowie der Ausbau des Schulwesens. Trotzdem blieb eine grundlegende Veränderung der bestehenden sozialen Ordnung aus, da Katharina dem Adel die Dienstfreiheit sowie die volle Verfügungsgewalt über die Leibeigenen garantierte. Die so verschärften sozialen Spannungen entluden sich in zahlreichen Bauernrevolten, besonders in dem großen Bauern- und Kosakenaufstand F. Pugatschows (17731775).
Eine extensive Besiedlungspolitik führte u. a. 1764 zur Gründung der deutschen Wolgakolonien. Durch zwei Kriege gegen das Osmanische Reich gewann Russland unter Katharina die Krim (1783) und die Küste des Schwarzen Meers bis zum Dnjestr. Durch die Teilungen Polens (1772, 1793 und 1795) wurde es Nachbar Preußens und Österreichs.
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