Lexikon
Kirchenaustritt
der nach dem staatlichen Recht (Glaubens- und Gewissensfreiheit) geregelte Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Die katholische Kirche beurteilt den Kirchenaustritt als zumindest objektives Glaubensdelikt. Nach katholischem wie nach evangelischem Kirchenrecht löst der Kirchenaustritt nicht das mit der Taufe geknüpfte Band und damit die Zugehörigkeit zur Kirche. Mit dem Kirchenaustritt verliert der Austretende die Rechte zur Übernahme eines kirchlichen Amts (z. B. Patenamt) und kann die kirchlichen Handlungen (z. B. Beerdigung) nicht mehr beanspruchen. Der Kirchenaustritt erfolgt vor staatlichen Behörden (Amtsgericht oder Standesamt).
Wissenschaft
Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht
Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...
Wissenschaft
Wie Oktopusse ihre Arme einsetzen
Die Arme von Oktopussen gehören zu den flexibelsten und vielseitigsten Strukturen im Tierreich. Dank ihnen können sich die Tintenfische in unterschiedlichem Terrain fortbewegen, ihre Umgebung ertasten, Beute fangen und sogar miteinander kommunizieren. Nun haben Forschende die komplexen Bewegungsmuster anhand von Beobachtungen von...