Kirchenbann
einstweiliger Ausschluss aus der Gemeinschaft mit der Kirche, nicht aus der Kirche selbst (). Im MAMittelalter wurden der große Kirchenbann (mit Verbot des bürgerl.bürgerlichen Verkehrs) u.und der kleine Kirchenbann (Ausschluss von Sakramentsempfang) unterschieden.









0 Kommentare