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Kirchengliedschaft

nach katholischer Auffassung die sichtbare Zugehörigkeit zur Kirche Christi, die in der Taufe begründet wird und die das Bekenntnis des wahren Glaubens sowie die Verbundenheit mit der Kirche und ihrer Leitung erfordert.
Nach evangelischer Auffassung begründet die Taufe die Christuszugehörigkeit, die zugleich Kirchengliedschaft in der nichtverfassten allgemeinen christlichen Kirche bedeutet. Die rechtliche Kirchengliedschaft wird erst durch Beitrittserklärung zu einer bestimmten Kirche erworben und kann durch Austritt und Ausschluss verloren gehen.

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