Kirchenstaat
das Staatsgebiet des Papsttums. Seit dem 4. Jh. Jahrhundert hatte die römische Kirche durch zahlreiche Schenkungen Grundbesitz in Italien erhalten (Patrimonium Petri) u.und begründete ihren Anspruch auf eine unabhängige Landesherrschaft durch die (gefälschte) Urkunde Konstantins (Konstantinische Schenkung). Bis auf den Dukat Rom (als byzantin.byzantinischer Verw.-Bez.Verwaltungsbezirk) hatte die Kirche im Kampf mit Byzanz u.und den Langobarden ihre Gebiete wieder eingebüßt. Der Frankenkönig Pippin übernahm (gegen die Langobarden) die Schutzherrschaft über Papsttum u.und Rom u.und garantierte in einer Urkunde zu Quierzy 754 (Pippin’sche Schenkung) den Dukat Roms, das Exarchat Ravenna u.und die Pentapolis (5 Städte an der Adria) als kirchl.kirchliche Territorien. Im 8. Jh. Jahrhundert erneuerte u.und vergrößerte Karl der Große die Pippin’sche Schenkung. Die größte Ausdehnung hatte der K.Kirchenstaat unter Papst Julius II. (1503-1513), auf Dauer gingen nur Parma u.und Mòdena verloren. 1809 wurde der K.Kirchenstaat von Napoleon I. säkularisiert; 1815 wurde er restituiert, ging aber in den nationalen Einigungsbestrebungen im Königreich Italien auf (1860 u.und 1870). 1929 wurde ein souveränes Territorium um Peterskirche u.und Vatikan als Symbol päpstl.päpstlicher Unabhängigkeit geschaffen (Lateranverträge). Der K.Kirchenstaat finanzierte z. T. die päpstl.päpstliche Hofhaltung. Vom K.Kirchenstaat im staatsrechtl.staatsrechtlichen Sinn kann man erst sprechen, seit das Papsttum die (bis um 1200 vom Kaiser beanspruchte) Schutzherrschaft durch kirchl.kirchliche Oberhoheit ablöste.
Johannes Paul II.: Inthronisation








0 Kommentare