Die meist in Kleingartenkolonien zusammengefassten Kleingärten dienen der Erholung und tragen dazu bei, den Eigenbedarf an Obst, Gemüse und Blumen zu decken.
© Dr. Gisela Benecke, Gütersloh
Kleingarten / Schrebergarten
Garten, der dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen
gärtner.gärtnerischen Nutzung,
insbes.insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf,
u.und zur Erholung dient
u.und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit
gemeinschaftl.gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefasst sind (§
1 Bundeskleingartengesetz vom 28. 2. 1983). Der
K.Kleingarten soll nicht größer als 400 m
2 sein, die auf dem Grundstück zu errichtende
Laube soll die Grundfläche von 24 m
2 nicht überschreiten.
Die Kleingartenbewegung lässt sich bis zum Beginn des 19. Jh. Jahrhunderts zurückverfolgen. 1864 richtete E. I. Hauschild (* 1808, † 1866) nach den Ideen des Arztes D. G. Schreber in Leipzig Spielplätze mit Beeten für Kinder ein, denen in der Folgezeit Gärten für Erwachsene angegliedert wurden. Die Kleingärtner sind heute organisatorisch zusammengeschlossen; die Landesverbände, Stadtverbände u.und Vereine vertreten ihre Interessen, z. B. bei Kündigungen, durch Landbeschaffung, Darlehen u.und genossenschaftl.genossenschaftlichem Bezug von Pflanzen, Dünger u.und Geräten sowie durch Fachschulung u.und Werbung.
0 Kommentare