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LEXIKON

König

Geschichte
der Träger der höchsten monarch.monarchischen Würde nächst dem Kaiser, in manchen Völkerschaften auch der oberste Priester.
Wie bei den altgriech.altgriechischen Stadtstaaten u.und im römischen Staat der Frühzeit gab es auch bei den german.germanischen Völkern Könige. Sie wurden nach Geblütsrecht aus angestammtem Königsgeschlecht durch Akklamation auf Lebenszeit von der Völkerschaftsversammlung gewählt. Während der Völkerwanderung entstand daraus das Stammeskönigtum.
Der fränk.fränkische K.König (rex Francorum) der merowingischen u.und karoling.karolingischen Zeit war erblicher Herrscher nach salischem Recht mit z. T. stark entwickelter, an das überlieferte Volksrecht gebundener Gewalt in einem Personenverbandsstaat. Das Widerstandsrecht des Volks blieb erhalten. Der fränk.fränkische K.König hatte eigene Hoheitsrechte (Regalien), z. B. Gesetzgebungs- u.und Gerichtsgewalt, Finanzhoheit u.und Heeresgewalt, aber vor allem das Bannrecht (Bann) u.und die Hoheitsgewalt gegenüber der fränk.fränkischen Reichskirche (Eigenkirche); er entschied auch über Krieg u.und Frieden.
Aus dem fränkischen ging das dt.deutsche Königtum hervor. Es war in MAMittelalter u.und Neuzeit zumindest rechtl.rechtlich Wahlmonarchie. Der gewählte deutsche König hatte Anspruch auf das Kaisertum (Kaiser), aber nicht alle dt.deutschen Könige wurden Kaiser. Das dt.deutsche Königtum ging durch die wachsende Macht der Territorialstaaten in seinem Einfluss bes.besonders seit 1648 ständig zurück, während diese z. T. selbst zu Königreichen u.und im 19. Jahrhundert zu konstitutionellen Monarchien wurden.
Wie das dt.deutsche Königtum ging das französische aus dem fränkischen hervor, in Frankreich wie in England herrschte das Erbrecht (statt des Wahlrechts). Königstitel führten seit dem frühen MAMittelalter auch die Herrscher von Schottland, Kastilien u.und Aragón (Spanien), Portugal, Dänemark, Norwegen u.und Schweden. 1198 wurden der Herzog von Böhmen vom Kaiser, 1030 der sizilianische, 1101 der ungar.ungarische Herrscher vom Papst zum K.König erhoben; 1319 wurden Polen, 1718 Sardinien, 1815 die Niederlande, 1830 Belgien Königreiche. - Heute bestehen noch als Königreiche: Belgien, Bhutan, Dänemark, Großbritannien u.und Nordirland (sowie einige Commonwealth-Staaten), Jordanien, Lesotho, Malaysia, Marokko, Nepal, Niederlande, Norwegen, Saudi-Arabien, Schweden, Spanien, Swasiland, Thailand u.und Tonga.
Die Anrede für Könige ist seit dem 16. Jahrhundert „Majestät“. Im Wappen führen die Könige die Königskrone.
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