Lexikon

Konkordt

Theologie
Vertrag zwischen einem Staat und dem Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche über das Verhältnis von Staat und Kirche. In der Bundesrepublik Deutschland gelten das badische (1932), bayerische (1924 und 1978), preußische (1929) und niedersächsische Konkordat (1965 und 1973), der nordrhein-westfälische Vertrag mit dem Hl. Stuhl (1984) und das Reichskonkordat (1933). Nach der Wiedervereinigung wurden Vereinbarungen mit den neuen Bundesländern getroffen. Auch Kirchenvertrag.
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