Lexikon
Koppelungsgeschäft
Verpflichtung eines Vertragspartners zur Abnahme weiterer Leistungen, die nicht zum eigentlichen Vertragsgegenstand gehören. Sind die Koppelungen sittenwidrig, werden sie unwirksam. Nichtig ist z. B. ein Vertrag zwischen einem Autohaus und einem Käufer, in dem die Garantieleistungen für einen gekauften Wagen nur dann gewährt werden, wenn der Käufer anstehende Reparaturen ausschließlich bei einer bestimmten Werkstatt durchführen lässt.
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...
Wissenschaft
Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund
Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...