Lexikon

Krankengeld

eine Leistung der sozialen Krankenversicherung mit dem Zweck, den durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Lohn zu ersetzen. Der Versicherte erhält 70% des Regellohns; das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt darf jedoch nicht überschritten werden. Die Leistungsdauer ist bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an beschränkt. Tritt während dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Beziehung von anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld u. a. ruht das Krankengeld.
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Wissenschaft

Der Glaube ans Wasserklosett

„Glauben heißt nichts wissen“, wie mir mein ungläubiger Vater in den 1950er-Jahren eingehämmert hat, als seine Verärgerung über die christlichen Kirchen zunahm, deren Vertreter damals wie heute lieber die Hände falten und beten, statt die Ärmel aufzukrempeln und zu helfen. Wobei jedem auffallen wird, dass die Betenden ihr Gesicht...

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Wissenschaft

Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen

Pflanzliche Karnivoren haben raffinierte Methoden entwickelt, um Insekten anzulocken und zu verdauen – eine gute Überlebensstrategie auf nährstoffarmen Böden. von CHRISTIAN JUNG Biete Schlafplatz, suche Kot! – so lockt die fleischfressende Pflanze Nepenthes hemsleyana Wollfledermäuse in ihre Kannen. Und die hinterlassen dort...

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