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LEXIKON

Krieg

nach C. von Clausewitz „ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Sein Zweck ist, den Gegner niederzuwerfen u.und dadurch zu jedem ferneren Widerstand unfähig zu machen. „Der Krieg ist nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln“ (Clausewitz). In Erweiterung dieses Gedankens definiert der Kommunismus: Wenn der K.Krieg nur eine Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist, so ist auch der Frieden nur die Fortsetzung des Kampfs mit anderen Mitteln; oder: Politik ist ein unblutiger K.Krieg, der K.Krieg aber blutige Politik (Mao Zedong).
Der Kriegsbeginn, mit oder ohne formelle Kriegserklärung, beruht heute meist auf einer polit.politischen Entscheidung. In Deutschland trifft der Bundestag nach Artikel 115 a GG die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten sei. Mit diesem Beschluss u.und seiner Verkündung durch den Bundes-Präs.Bundespräsidenten befindet sich Deutschland im Kriegszustand. Die Politik bestimmt auch die Ziele der Kriegführung (Strategie). Über den Friedensschluss (Friedensvertrag) wird in Deutschland nach Art. 115 l GG ebenfalls durch Bundesgesetz entschieden. Die Streitkräfte sind ausführendes Organ der polit.politischen Führung.
Da der K.Krieg furchtbares Leid über Völker u.und Länder bringt, sucht man ihn seit Anbeginn der Geschichte einerseits zu verhindern, andererseits sittlich zu rechtfertigen. Besonders wichtig ist die Lehre vom „gerechten Krieg“ (latein.lateinisch bellum iustum). Nach Augustinus ist ein K.Krieg als Mittel zur Wiederherstellung verletzten Rechts, mit gerechtem Ziel u.und unter Anwendung rechtmäßiger Methoden gerecht u.und erlaubt. Nach Art. 26 GG sind Handlungen, die in der Absicht vorgenommen werden, die Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten, verfassungswidrig. Nach kommunistischer Lehre ist ein K.Krieg gerecht, wenn er kein Eroberungskrieg, sondern ein Befreiungskrieg ist, der zum Ziel hat: Verteidigung eines Volks gegen äußeren Überfall oder Unterjochung; Befreiung der Kolonien u.und abhängigen Länder.
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