Lexikon

Kriegsdienstverweigerung

Wehrdienstverweigerung
die vom Staat als Ausnahme von der Militärdienstpflicht anerkannte und grundrechtlich ausgestattete Möglichkeit, sich aus religiöser Überzeugung oder allgemein aus Gewissensgründen vom Kriegs- bzw. Wehrdienst befreien zu lassen. Ursprünglich in Preußen als Privileg für die Angehörigen bestimmter religiöser Sekten verliehen, dann vor allem in den angloamerikanischen Ländern auch gesetzlich verankert, wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch in anderen Staaten eingeführt. Das deutsche Grundgesetz bestimmt hierzu in Art. 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Die weiteren Einzelheiten, insbesondere über den von den Kriegsdienstverweigerern zu leistenden Zivildienst, wurden in der Verfassungsergänzung von 1956, im Wehrpflichtgesetz vom 21. 7. 1956, im Kriegsdienstverweigerungsgesetz und im Zivildienstgesetz geregelt. Mit Aussetzen der Wehrpflicht 2011 wurde auch der Zivildienst ausgesetzt. In
Österreich
besteht seit 1975 ein ziviler Ersatzdienst, ähnlich dem in Deutschland. In der
Schweiz
wurde ein ziviler Ersatzdienst 1992 aufgrund eines Volksbegehrens eingeführt.
Materialien, Pflanzen
Wissenschaft

Technik mit Lebenszeichen

Werkstoffe mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie lebende Systeme besitzen, sollen technische Systeme revolutionieren. Als Vorbilder dienen vor allem Pflanzen. von REINHARD BREUER Könnten Pflanzen böse sein, dann würden die Fleischfresser unter ihnen einen Spitzenplatz einnehmen. Und unter den mehr als 1.000 Arten, die es davon...

Fische, Rampen, Umwelt
Wissenschaft

Fische auf Wanderschaft

Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...

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