Lexikon
Kultụrhoheit
Vorrang der Länder gegenüber dem Bund im Gesetzgebungsprozess in den Bereichen des Schul- und Hochschulwesens sowie in der Organisation der Theater und Museen. Zuständig für diese Bereiche sind die Kultusministerien der Länder. Im Erziehungswesen sorgen Rahmenvereinbarungen zwischen den Ländern für eine gewisse Einheitlichkeit. Grundlage für die Kulturhoheit ist das Fehlen einer ausdrücklichen umfassenden Kompetenzzuweisung des Bundes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bildet die Kulturhoheit das Kernstück der „Eigenstaatlichkeit der Länder“, wie es im bundesstaatlichen Prinzip geregelt ist (Art. 20, Abs. 1 GG). – In Österreich übernimmt der Bund die Aufgaben der Kulturhoheit; in der Schweiz sind dafür die Kantone zuständig.
Wissenschaft
Den Weißen Hai entthront
Seit Steven Spielbergs Film in den 1970er-Jahren gilt der Weiße Hai als Schrecken der Meere: grausam, gefährlich, übermächtig. Doch nun ist er selbst zum Gejagten geworden. von BETTINA WURCHE Weiße Haie sind nicht mehr die Top-Prädatoren vor der südafrikanischen Küste. Sie sind nun selbst die Gejagten – von Schwertwalen, die es...
Wissenschaft
Falschen Tönen auf der Spur
Manipulierte Videos, imitierte Laute und synthetische Stimmen sorgen häufig für Verwirrung. Fraunhofer-Forscher entwickeln Werkzeuge, um solche Fälschungen treffsicher erkennen zu können. von NIKOLAUS FECHT Solche Bilder sind inzwischen so gut, dass sie Realitäten verzerren können“, warnte Martin Steinebach, Leiter der Abteilung...