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LEXIKON

Kurzarbeit

die Herabsetzung der Arbeitszeit unter das regelmäßige Maß bei gleichzeitiger Kürzung des Lohns. Die Einführung der K.Kurzarbeit bedarf grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber u.und Arbeitnehmer. Die Lohnminderung wird den Arbeitnehmern von den Arbeitsagenturen teilweise ersetzt.
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