Lexikon

Landesrecht

das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
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Wissenschaft

Wurmlöcher im Quantencomputer?

Ich habe neulich gelesen, dass Forscher ein Wurmloch im Quantencomputer erschaffen haben. Das überraschte mich nicht, weil ich über diese Mogelpackung schon vor Jahren Witze gemacht habe. Was mich aber überraschte war, dass die Geschichte in Zeitungen wie der New York Times und dem Guardian breitgetreten wurde. Ich will deshalb...

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Wissenschaft

Die Suche nach dem heilsamen Gift

Zu den wirkungsvollsten Waffen von Tieren gehört Gift. Doch was hoch-dosiert tötet, kann niedrigdosiert medizinisch nutzen. In den vergangenen zehn Jahren wurden fast 30.000 dieser Substanzen neu erfasst. von CHRISTIAN JUNG Tiergifte zu erforschen, um medizinische Wirkstoffe und Therapeutika zu entdecken, ist aufwendig und teuer...

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